Taunus metal e.v. presents…

Taunus Metal Festival XVI. 2026

27. & 28.03.2026

Burgwiesenhalle Oberursel

lineup

Taunus metal festival Xv. 2025

Fotos von Benjaming & Franziska Kühne

Historie

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters (AGB)

Mit Betreten des Geländes akzeptiert der Besucher nachfolgende Bedingungen

Jugendliche unter 16 Jahren haben nur in Begleitung eines  Erziehungsberechtigten, oder einer Person, der diese Aufgaben  schriftlich übertragen wurde, Zutritt. Andernfalls haben Jugendliche  unter 16 Jahren um 22 Uhr das Veranstaltungsgelände zu verlassen.  Jugendlichen unter 14 Jahren ist der Zutritt nur in Begleitung eines  Erziehungsberechtigten gestattet.
Der Veranstalter haftet für keinerlei Schäden an der Gesundheit der  Besucher. Der Besuch der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr.  Infolge des erhöhten Lärmpegels wird das Tragen eines Gehörschutzes  empfohlen. An beiden Veranstaltungstagen gilt nach Programmende die  innerstädtische Lärmschutzverordnung. Wir bitten hier ausdrücklich um  Rücksichtnahme auf Bewohner und Anlieger.
Der Besucher parkt und campt auf eigene Gefahr. Beides ist nur auf  den dafür bestimmten Flächen gestattet. Den Anweisungen der  Ordnungskräfte ist diesbezüglich ausdrücklich Folge zu leisten. Der  Veranstalter behält sich das Recht vor, widerrechtlich abgestellte  Fahrzeuge kostenpflichtig abschleppen zu lassen.
Das Mitbringen von jeglichen Behältnissen aus Glas, Waffen, Fackeln,  pyrotechnischen Gegenständen sowie NS- Gegenständen & Kleidung ist  auf dem gesamten Veranstaltungsgelände untersagt. Bei Nichtbeachtung  erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsgelände. Am Einlass werden  Kontrollen durchgeführt.
Das Mitbringen eigener Verpflegung auf das Campinggelände ist in  geeigneten Behältnissen (Dosen, Plastik) in begrenzter Menge gestattet.  Das Mitnehmen eigener Getränke in die Halle ist nicht gestattet. Es  herrscht Glasverbot auf dem gesamten Gelände.
Den Anweisungen der Ordnungskräfte und sonstigen vom Veranstalter  beauftragten Helfern ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung  erfolgt ein Verweis des Geländes.
Der Veranstalter hat keinen Einfluss auf Gestaltung, Länge, Inhalt und Lautstärke der jeweiligen Musikdarbietung.
Das eigenmächtige Entfachen von offenem Feuer ist untersagt. Auch das  Grillen in dafür gedachten Behältnissen ist auf Grund der Location und  beengter Verhältnisse nicht gestattet.
Der Veranstalter ist nicht für verloren gegangenes oder gestohlenes Eigentum haftbar.
Wer mutwillig fremdes Eigentum zerstört, wird umgehend des Geländes  verwiesen und muss finanziell für den entstandenen Schaden aufkommen.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern.
Das Verbreiten rechter Parolen und das Tragen solcher Symbole führt ebenfalls zum Ausschluss von der Veranstaltung.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Besucher, die durch den  übermäßigen Konsum von Alkohol oder Drogen auffallen, des Geländes zu  verweisen.
Das Leihen von Müllsäcken und die Entrichtung von 5,00 € Müllpfand  ist Pflicht. Wer am Ende der Veranstaltung einen gesäuberten Platz  vorweist und den gefüllten Müllsack zusammen mit der Pfandmarke wieder  abgibt, bekommt das Müllpfand in voller Höhe zurückerstattet.

Veranstalter: Taunus Metal e.V. – Dornbachstraße 90 – 61440 Oberursel