Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters (AGB)

Mit Betreten des Geländes akzeptiert der Besucher nachfolgende Bedingungen

Jugendliche unter 16 Jahren haben nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten, oder einer Person, der diese Aufgaben schriftlich übertragen wurde, Zutritt. Andernfalls haben Jugendliche unter 16 Jahren um 22 Uhr das Veranstaltungsgelände zu verlassen. Jugendlichen unter 14 Jahren ist der Zutritt nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet.

Der Veranstalter haftet für keinerlei Schäden an der Gesundheit der Besucher. Der Besuch der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Infolge des erhöhten Lärmpegels wird das Tragen eines Gehörschutzes empfohlen. An beiden Veranstaltungstagen gilt nach Programmende die innerstädtische Lärmschutzverordnung. Wir bitten hier ausdrücklich um Rücksichtnahme auf Bewohner und Anlieger.

Der Besucher parkt und campt auf eigene Gefahr. Beides ist nur auf den dafür bestimmten Flächen gestattet. Den Anweisungen der Ordnungskräfte ist diesbezüglich ausdrücklich Folge zu leisten. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge kostenpflichtig abschleppen zu lassen.

Das Mitbringen von jeglichen Behältnissen aus Glas, Waffen, Fackeln, pyrotechnischen Gegenständen sowie NS- Gegenständen & Kleidung ist auf dem gesamten Veranstaltungsgelände untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsgelände. Am Einlass werden Kontrollen durchgeführt.

Das Mitbringen eigener Verpflegung auf das Campinggelände ist in geeigneten Behältnissen (Dosen, Plastik) in begrenzter Menge gestattet. Das Mitnehmen eigener Getränke in die Halle ist nicht gestattet. Es herrscht Glasverbot auf dem gesamten Gelände.

Den Anweisungen der Ordnungskräfte und sonstigen vom Veranstalter beauftragten Helfern ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung erfolgt ein Verweis des Geländes.

Der Veranstalter hat keinen Einfluss auf Gestaltung, Länge, Inhalt und Lautstärke der jeweiligen Musikdarbietung.

Das eigenmächtige Entfachen von offenem Feuer ist untersagt. Auch das Grillen in dafür gedachten Behältnissen ist auf Grund der Location und beengter Verhältnisse nicht gestattet.

Der Veranstalter ist nicht für verloren gegangenes oder gestohlenes Eigentum haftbar.

Wer mutwillig fremdes Eigentum zerstört, wird umgehend des Geländes verwiesen und muss finanziell für den entstandenen Schaden aufkommen.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern.

Das Verbreiten rechter Parolen und das Tragen solcher Symbole führt ebenfalls zum Ausschluss von der Veranstaltung.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Besucher, die durch den übermäßigen Konsum von Alkohol oder Drogen auffallen, des Geländes zu verweisen.

Das Leihen von Müllsäcken und die Entrichtung von 5,00 € Müllpfand ist Pflicht. Wer am Ende der Veranstaltung einen gesäuberten Platz vorweist und den gefüllten Müllsack zusammen mit der Pfandmarke wieder abgibt, bekommt das Müllpfand in voller Höhe zurückerstattet.

COVID-19 bedingte Bedingungen

Die geltenden Coronavorschriften sind zu beachten und vor Veranstaltung noch einmal zu überprüfen. Eine Änderung der AGB kann die Folge sein.

 

Veranstalter: Taunus Metal e.V. – Dornbachstraße 90 – 61440 Oberursel